Die Kosten für ärztlich angeordnete Krankenpflegeleistungen werden den Patienten in Rechnung gestellt. Sie erhalten von der Krankenkasse die im Rahmen der obligatorischen Krankenpflege übliche Kostenbeteiligung.
Wenden Sie sich bei Bedarf an die Einsatzleitung.
Qualifizierte Pflegefachpersonen pflegen und beraten zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Mutterschaft.
Abklärung und Beratung
Grundpflege
Behandlungspflege
Akut- und Übergangpflege
Während zwei Wochen nach einem Spitalaufenthalt führen wir die spitalärztlich verordnete Akut- und Übergangspflege durch.
Die Krankenversicherungen bezahlen die Kosten der ärztlich verordneten Pflegeleistungen. Die Patientin, der Patient bezahlt – nebst der jährlichen Franchise und den Selbstbehalt von 10% eine Patientenbeteiligung von 20%, maximal aber CHF 15.35 pro Tag. Unsere Rechnung geht direkt an die Krankenkasse.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich.