Qualifizierte Pflegefachpersonen pflegen und beraten zu Hause bei Krankheit, Unfall, Behinderung, Mutterschaft.
Abklärung und Beratung
Grundpflege
Behandlungspflege
Akut- und Übergangpflege
Während zwei Wochen nach einem Spitalaufenthalt führen wir die spitalärztlich verordnete Akut- und Übergangspflege durch.
Die Krankenversicherungen bezahlen die Kosten der ärztlich verordneten Pflegeleistungen. Die Patientin, der Patient bezahlt – nebst der jährlichen Franchise und den Selbstbehalt von 10% eine Patientenbeteiligung von 20%, maximal aber CHF 15.35 pro Tag. Unsere Rechnung geht direkt an die Krankenkasse.
Haushaltshelferinnen stehen der Bevölkerung jeden Alters zur Verfügung, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Rekonvaleszenz, Altersgebrechen, Mutterschaft oder aus anderen Gründen auf Unterstützung angewiesen sind.
Unterstützung im Haushalt, begleitende und entlastende Aufgaben
Haushaltshilfe | CHF 45.00 / Std. |
Wegpauschale Eggersriet | CHF 3.00 |
Wegpauschale Grub SG | CHF 0.70 / km |
Ärztlich verordnete hauswirtschaftliche Leistungen werden nur teilweise durch eine Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse oder durch Ergänzungsleistungen der AHV/IV übernommen. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und bei der AHV/IV Stelle.
Bedarfsabklärung Hauswirtschaft | CHF 76.90/ Std. |
(nur bei ärztlicher Verordnung)
Sollten Sie keine Versicherungsleistungen erhalten und sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Kostenbeteiligung bei der Sozialstiftung Eggersriet-Grub SG, Tel. 058 228 75 10 oder 058 228 75 16, einzureichen.