Es stehen vier 3.5-Zimmer Wohnungen und zehn 2.5-Zimmer Wohnungen zur Verfügung.
Die Wohnungen sind speziell auf die Bedürfnisse von älteren und gehbehinderten Menschen ausgerichtet.
Für interessierte Pensionierte steht eine Warteliste zur Verfügung. Diese Liste ist unverbindlich und verpflichtet zu nichts.
Alters- und gehbehindertengerechte Einrichtungen
- zentrale Lage in unmittelbarer Nähe von Postauto, Arzt, Gemeindehaus und Bank
- Zugang zum Dorf-Arzt über Südausgang
- wunderschöner, öffentlicher Garten auf der Südseite mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten
- Lift
- Barrierefreies Badezimmer mit seniorengerechter Dusche
- Haltegriffe in Nasszelle
- Duschsitz
- Kostenloses Notrufsystem, verbunden mit dem Seniorenzentrum
- Anschlüsse für Elektrogeräte und Wasser in Nasszelle (z.B. für Waschmaschine)
- Waschküche mit zwei Waschmaschinen und zwei Trockenräumen (Secomat)
- Elektrische Bedienung der Sonnenstoren und Rollläden
- Schalterlose Beleuchtung in Treppenhaus und Kellergang
- Zentrale Türverriegelung mit Sprechanlage
- Zentrale Entsorgung von Altpapier, Kehricht und Grünabfuhr
- separates Badezimmer im Haus auf Wunsch verfügbar
- Coiffeur, Pedicure und Massagen sind auf Wunsch buchbar
- Mahlzeiten und Verpflegung im Seniorenzentrum möglich
- Spitex inklusive Haushalthilfe bei Bedarf oder auf Wunsch möglich
Ökologische Einrichtungen
- Bio-Switch zum Ausschalten der elektrischen Spannung (automatisch)
- Individuelle Heiz- und Wasserzähler (kalt und warm)
- Doppel-Gas-Kondensations-Heizöfen zur Sicherstellung von Heizung und Warmwasser
- Magnet-Kalkumwandler für beide Wassersysteme
- Bei allen baulichen Massnahmen wurde darauf geachtet, keine problematischen Werkstoffe zu verwenden (Boden, Farben, etc.)
Mietzins
Die Miete der 3 ½-Zimmer Wohnung beträgt CHF 1‘300.00 exklusiv Nebenkosten (ca. CHF 200.00) pro Monat.
Bei einer 2 ½-Zimmer Wohnung beträgt die Miete monatlich CHF 950.00 bzw. 1’050.00 (Erdgeschoss bzw. 1./2. OG) exklusiv Nebenkosten (ca. CHF 180.00).
Nebenkosten
Folgende Kosten, die nach OR im Mietzins eingeschlossen sind, werden als Nebenkosten verrechnet:
- Heizung, Warmwasser, Wasser
- Entsorgung: Kehricht und Abwasser
- Strom von allg. Anlagen und Beiträge Strassenbeleuchtung
- Hauswartung, Treppenreinigung und Gartenunterhalt
- Betrieb von Gemeinschaftsanlagen (Bsp. Lift inkl. Service- Abonnement).
Die Nebenkosten werden Akonto erhoben und periodisch abgerechnet. Änderungen der monatlichen Nebenkosten müssen vom Vermieter schriftlich mit eingeschriebenem Brief, unter Einhaltung der Kündigungsfristen und einer zehntägigen Anzeigefrist mitgeteilt werden.