Für interessierte Pensionierte steht eine Warteliste zur Verfügung. Diese Liste ist unverbindlich und verpflichtet zu nichts. Bis zum 1. Juli 2022 erhalten die Mietenden je nach finanzieller Einkommens– und Vermögenssituation Zusatzverbilligungen. Gabriela Böhringer klärt mit Ihnen ab, ob Anspruch besteht.
Die Miete der 3 ½-Zimmer Wohnung beträgt rund Fr. 1‘300.00 exkl. Nebenkosten (ca. Fr. 200.00) pro Monat.
Falls Sie Anspruch auf Zusatzverbilligung haben, reduziert sich Ihre Miete um Fr. 560.00 pro Monat.
Bei einer 2 ½-Zimmer Wohnung beträgt die Miete monatlich Fr. 1‘050.00 exkl. Nebenkosten (ca. Fr. 180.00).
Falls ein Anspruch auf Zusatzverbilligung besteht, reduziert sich Ihre monatliche Miete um Fr. 440.00.
Die Mietzinse werden vom Bund in Mietzinsplänen festgelegt. Sie können die Mietzinsliste Ihrer Wohnung jederzeit beim Vermieter einsehen. Weil die Festsetzung Ihres Mietzinses nicht an der mietrechtlichen Bedingung des Obligationenrechtes (OR) gebunden ist, müssen Anpassungen nicht mit dem amtlichen Formular mitgeteilt werden.
Folgende Kosten, die nach OR im Mietzins eingeschlossen sind, werden bei WEG-Wohnungen als Nebenkosten verrechnet
Die Nebenkosten werden akonto erhoben und periodisch abgerechnet. Änderungen der monatlichen Nebenkosten müssen vom Vermieter schriftlich mit eingeschriebenem Brief, unter Einhaltung der Kündigungsfristen und einer zehntägigen Anzeigefrist mitgeteilt werden. Das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG), das am 01.10.2003 in Kraft getreten ist, sieht neu vor, dass für die Überprüfung der Nebenkosten die Schlichtungsbehörden nach OR zuständig sind (Art. 59 Abs. 4 WFG).
MieterInnen können den Mietzins, die Mietzinsanpassungen, sowie die Nebenkostenabrechnung beim BWO auf ihre Rechtsgültigkeit prüfen lassen. Die Prüfung ist kostenlos.
Anmeldung für Warteliste, Alterswohnungen
Grundriss 2.5_Zimmer Wohnung 50.6m2
Grundriss 2.5_Zimmer Wohnung 51.6m2
Grundriss 3.5 Zimmer-Wohnung 81.0 m2